Von dem Blog: http://sonsofperseus.blogspot.com/
"Liebe Interessenten
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit und ihr Interesse in
einer
Justizangelegenheit, welche uns alle direkt oder indirekt
betrifft.
Der 3. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
hat jahrelang in Familienangelegenheiten, speziell in
Kindschaftssachen
einen selbst kinderlosen psychologischen Sachverständigen
bestellt,
dessen Sachkunde mehr als zweifelhaft ist. Trotz
zahlreicher
Stellungnahmen, geradezu Warnungen anderer Psychologen zur
mangelhaften
Qualität dieser Gutachten avancierte der Sachverständige
zum
Hausgutachter des 3. Senats für Familiensachen, welcher als über
jeden
Zweifel "erhaben" galt. In Zusammenarbeit mit diesem Gutachter hat
der
3. Familiensenat unsägliches Leid über viele Familien und Kinder
gebracht.
Dass dieser Gutachter vor den selben 3. Senat für
Familiensachen bei der
kritischen Befragung zu einem seiner Gutachen in
Tränen ausgebrochen
sein soll mutet nicht minder merkwürdig an, wie die
bundesweit
einzigartige "Sonderrechtssprechung" des Senats gegen das Gesetz
und die
Meinung aller Juristen des Landes: Ein Sachverständiger sei
in
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also
auch
Kindschaftssachen, selbst bei offenkundiger Parteilichkeit, nicht
ablehnbar.
Dies passt in das Bild einer merkwürdigen Protektion
des
Sachverständigen, ebenso wie das Abwürgen jeglicher Kritik.
Als
eines der Opfer dieses Sachverständigen und Mitglied einer Gruppe,
welche in
der RTL-Sendung vom 22.02.2012 "Punkt 12" bezüglich des
Gutachters und der
Praxis der Familiengerichte zu Wort kam,
siehe YouTube:
http://www.youtube.com/watch?v=YWGFNxcJFQE
habe
ich mir erlaubt beim Präsidenten des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
Konsequenzen für die Richter des 3. Familiensenats
einzufordern.
Der
3. Familiensenat steht hier beispielhaft für ein marodes System.
Kein anderer
so hoher Spruchkörper der Republik hat sich in
beispielloser Arroganz
jahrelang so fehlverhalten. Das hat es seit
Görgülü nicht mehr gegeben. Er
ist bestens geeignet für ein zu
statuierendes Exempel, dass die
(Familien-)Richterschaft landauf-landab
aufhorchen lassen würde. Dann werden
es sich die Damen und Herren in der
Robe in Zukunft 3x überlegen wie sie sich
benehmen und mit Menschen
umgehen. Denn mein Beispiel könnte Schule
machen.
Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde angestoßen, die ich als
eine
gemeinschaftliche Beschwerde mit Signalwirkung aller Bürger der
Republik
(nicht nur Eltern oder direkt vom diesem Sachverständigen oder
der
Familiengerichtsbarkeit Betroffenen), welche auf eine
vertrauenswürdige,
funktionierende Justiz bauen wollen verstanden haben
möchte.
Ich bitte Sie daher um rege und interessierte Unterstützung.
Es ist in
in unser aller Interesse. Es kann jeden treffen. Zerstörte
Kinderseelen,
die als Erwachsene dann auf Abwegen geraten können auch
eingefleischte
Singles und Kinderlose betreffen.
Meine am 29.02.2012
dem Präsidenten des Brandenburgischen
Oberlandesgericht eingereichte
Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie ein
herunterladbares und ergänzungsfähiges
Muster zu deren
gemeinschaftlichen Unterstützung gemäß Artikel 17 Grundgesetz
finden Sie
unter unten angeführtem Link:
https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA
Die
im Text erwähnten Anlagen befinden sich auch dort, für
sehr
Detail-Interessierte.
Die Initiative lebt vom Mitmachen. Also,
verteilen, verteilen,
verteilen. Wenn das Fax des OLG heiß läuft und der
Briefkasten
überquillt, werden vielleicht die Richter des Landes merken, wie
sie im
Volk ankommen, wird die Presse und TV vielleicht mal nachfragen, was
los
ist.
Die Aktion lebt auch von der Geschwindigkeit und Masse.
Fax sticht
Brief. Bei Familienbeteiligung jede einzelne Person, ein
Schriftstück.
Viele Grüße"
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